Vertrags- und Kaufrecht
Hierunter fallen im Wesentlichen Fragen und Probleme aus dem Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht. Insbesondere fallen hierunter Nacherfüllungs-, Minderungs- und Schadensersatzansprüche und das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sowie die Durchsetzung von Lohn- und Kaufpreisforderungen.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Das bedeutet, Sie können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles vertraglich regeln, wie sie es wünschen, z.B. in Kaufverträgen, Dienst- und Arbeitsverträgen, Werkverträgen oder Mietverträgen. Wir entwerfen für Sie oder Ihre Firma die von Ihnen angestrebten Verträge und handeln diese erforderlichenfalls mit Ihren Vertrags- / Geschäftspartnern aus.