Schadensersatz und Schmerzensgeld
Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche entstehen grundsätzlich bei Schäden, die gegen oder ohne den eigenen Willen durch eine andere Person oder einen Gegenstand hervorgerufen werden. Schadensersatzansprüche dienen dabei dem Ausgleich des messbaren Schadens, welcher bei Personenschäden durch Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds erfolgt, über dessen Höhe man stets durch einen Anwalt verhandeln sollte.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Fälle: Sachbeschädigungen, Verkehrsunfälle (siehe auch unseren Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht), Körperverletzungen, Arzthaftungsfälle, Vertragsverletzungen (z. B. durch Handwerker) usw.