Mietrecht
Unser Tätigkeitsbereich beinhaltet hier vor allem: Abwehr oder Geltendmachung von Mietminderungen/Mieterhöhungen, Kündigungen und Kündigungsschutz, Gestaltung von insbesondere gewerblichen Mietverträgen, Probleme rund um Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Mietforderungen, Räumungsprozesse, Kautionsfreigabe.
Mieterhöhungen wegen Unterschreitens der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB halten wir für nicht verfassungsgemäß; im Rahmen der Abwehr solcher Erhöhungsverlangen sind wir bereit, Ihren Fall erforderlichenfalls auch dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.