Internationale Rechtsfälle
Hier handelt es sich um Rechtsfälle mit Bezug zum Ausland (z.B. Ehen zwischen Deutschen und Ausländern oder unter Ausländern in Deutschland; Erbfälle von Ausländern, gleich ob sie im In- oder Ausland gelebt haben; Kauf- und andere Verträge mit ausländischen Partnern; Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland usw.). Im Bereich des internationalen Privatrechts können wir auf jahrelange Erfahrung vor allem im Familien- und Erbrecht zurückgreifen. Wir sind grundsätzlich auch in der Lage, gegebenenfalls anwendbares ausländisches Recht, insbesondere aus islamischen Ländern, zu recherchieren.
Beim Entwurf und dem Aushandeln von grenzüberschreitenden Wirtschaftsverträgen unterstützen wir Sie bzw. Ihre Firma gern.
Rechtsanwalt Sydow ist darüber hinaus in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit tätig.