Erbrecht
Im Erbrecht umfasst unsere Tätigkeit insbesondere die nachfolgenden Gebiete: Testamentsentwürfe, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen, Streitigkeiten über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen
(z. B. bei Demenz), Streitigkeiten wegen Schenkungen unter Lebenden, Auseinandersetzungen unter Miterben, Testamentsvollstreckungen, Haftung der Erben bzw. des Nachlasses für die Nachlassschulden, gegebenenfalls auch die Einleitung von Nachlassinsolvenzverfahren, steuerlich vorteilhafte Gestaltungen im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer, Nachfolgeregelungen bei Unternehmen.
Wie in anderen Rechtsgebieten gilt vor allem auch im Erbrecht, die Vermeidung von späteren, oft jahrelangen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten zu erreichen. Dies gelingt durch eine frühzeitige und klare Gestaltung der erbrechtlichen Folgen.