Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
Wir beraten Betroffene sowie Angehörige in allen Fragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts und übernehmen Vertretungen vor dem Vormundschaftsgericht als Verfahrenspfleger oder -bevollmächtigte.
Im wesentlichen geht es hier um folgende typische Fallgestaltungen:
- Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Vertretung von Betroffenen und Angehörigen im Verfahren über die Anordnung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
- Anträge auf Aufhebung der Betreuung oder Entlassung des Betreuers
- Einsichtnahme in die vormundschaftsgerichtlichen Akten für Betroffene und Angehörige
- Vertretung von Betroffenen in Unterbringungsverfahren
- Vertretung von Betroffenen und Angehörigen in vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren, z.B. bei Veräußerung von Grundstücken
- Übernahme von (gerichtlich angeordneten) Betreuungen und Verfahrenspflegschaften sowie Bevollmächtigungen
- Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber Betreuern und Bevollmächtigten.