Arbeitsrecht
Im wesentlichen geht es hier um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Abmahnungen
- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses
- über Arbeitspapiere einschließlich Arbeitszeugnisse
- um Lohn- und Gehaltsforderungen
- um weitere Ansprüche aus oder aufgrund von Arbeitsverhältnissen
Damit sind alle Ansprüche umfasst, die sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ergeben können:
Kündigungsschutzklagen, Herausgabe der Lohnsteuerkarte, Anfechtung eines Aufhebungsvertrages, Abfindungen, Verstoß gegen Wettbewerbsverbote, Mobbing, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung und Berichtigungen.
Auch für Ihre Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld etc. setzen wir uns für Sie ein.
Wichtig ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, dass umgehend anwaltlicher Rat in Anspruch genommen wird, da im Arbeitsrecht besonders kurze Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bestehen.
Kosten: Gerichtskosten und anwaltliche Kosten werden im Arbeitsgerichtsverfahren 1. Instanz - im Gegensatz zum zivilprozessualen Verfahren - nicht erstattet. Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel jedoch eine arbeitsrechtliche außergerichtliche oder gerichtliche Streitigkeit. Bei Kündigungsschutzprozessen wird erforderlichenfalls häufig Prozesskostenhilfe gewährt.